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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Grundsätzliches

Da die Personights GmbH als Hotelkooperation von Hotelleuten für Hotelmitarbeiter kreiert wurde, haben wir ein großes Interesse an einer positiven Entwicklung. Bitte helfen Sie uns mit Hinweisen und Kommentaren. Erleichtern Sie uns aber auch die Verwaltung indem Sie hier erst einmal eine Antwort auf ihre möglichen Fragen suchen. Gleichzeitig versuchen wir Ihnen mittels FAQ die Benutzung der Plattform zu erleichtern.
Vielen Dank!

Wer darf das Angebot nutzen?

Wer darf die Möglichkeiten der Personights Hotelkooperation nutzen und zu günstigen Konditionen in den angeschlossenen Hotels wohnen?

  • NUR aktive Mitarbeiter (also solche Personen die aktuell einen Arbeitsvertrag mit einem bei Personights gelisteten Hotel haben) sind berechtigt an ein anderes der Hotelkooperation angeschlossenem Hotel Buchungsanfragen zu versenden.
  • Eine mögliche Übernachtung kann in Begleitung einer 2ten Person – eventuell auch mit Kindern – für eine oder mehrere Nächte erfolgen. Bereits in der Anfrage sollte der Mitarbeiter auf die Kinder und die Begleitperson hinweisen.

Dürfen die Mitarbeiter von SUBunternehmen (z.B. externe Reinigungsfirmen, Aushilfen oder Fahrdienste usw.) die Möglichkeiten der Kooperation nutzen und auch Anfragen stellen?

  • NEIN, ein Missbrauch ist strafbar und kann zu einer Bezahlung der Übernachtung(en) zum Listenpreis führen, aber auch eine Strafanzeige nach sich ziehen.

Personights GmbH
Annonisweg 6
D-53840 Troisdorf

+49 (0) 2241-12 62 417
+49 (0) 2241-12 62 049
info@personights.de